Überarbeitete ISO 9001 enthält keine neuen Anforderungen
vom: 16.03.2009
Jede gültige ISO-Norm wird in der Regel in fünfjährigen Abständen von dem jeweils zuständigen Normenausschuss überarbeitet. Dies ist mit der am 15. November 2008 erschienen Norm DIN EN ISO 9001:2008 erfolgt.
Der zuständige Normenausschuss ISO/TC 176 hat angesichts der Tatsache, dass die vorliegende ISO 9001:2008 keine neuen Anforderungen stellt, beschlossen:
"ISO 9001:2008 ist entwickelt worden, um zu bestehenden Anforderungen von ISO 9001:2000 Klarstellungen zu liefern und um Änderungen einzuführen, die die Kompatibilität mit der ISO 14001:2004 verbessern soll. ISO 9001:2008 enthält keine zusätzlichen Anforderungen und ändert auch nicht die Intention von ISO 9001:2000."
Die wichtigsten Änderungen der ISO 9001:2008 gegenüber der ISO 9001:2000 sind hier kurz zusammengefasst:
- Die Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Anforderungen ist jetzt konsistent im Text eingearbeitet.
- Die Anwendung der Norm auch auf alle beabsichtigten Ergebnisse der Produktrealisierungsprozesse. (Kap. 1.1)
- Prozesse müssen nicht nur "erkannt" sondern "festgelegt" und somit nachprüfbar sein. (Kap. 4.1).
- Messung der Prozesse, "soweit zutreffend",… (Kap 4.1. e)
- Die Lenkung ausgegliederter Prozesse muss durch die Organisation sichergestellt sein. (Kap 4.1).
- Ein einzelnes Dokument darf Anforderungen an eines oder mehrere Verfahren behandeln. (Kap. 4.2.1)
- Externe Dokumente, die die Organisation als notwendig für die Planung und den Betrieb des QMS eingestuft hat, müssen gekennzeichnet und deren Verteilung gelenkt werden. (Kap 4.2.3)
- Als Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB) muss ein Leitungsmitglied der eigenen Organisation benannt sein, Externe sind lediglich als Berater zugelassen, nicht mehr als QMB. (Kap.5.5.2)
- Die Kompetenz des Personals, dessen Tätigkeiten die Erfüllung der Produktanforderungen beeinflussen z.B. Mitarbeiter der Verwaltung, ist zu ermitteln (Kap 6.2.2 a)
- Die Organisation muss während der gesamten Produktrealisierung den Produktstatus in Bezug auf die Überwachungs- und Messanforderungen kennzeichnen. (Kap. 7.5.3)
- Zum Kundeneigentum können auch geistiges Eigentum und personenbezogene Daten zählen. (Kap 7.5.4 Anmerkung)
- Aufzeichnungen über die Audits und deren Ergebnisse müssen aufrechterhalten werden. (Kap. 8.2.2)
- Die für den auditierten Bereich verantwortliche Leitung muss sicherstellen, dass jegliche notwendigen Korrekturen und Korrekturmaßnahmen zeitnah zur Beseitigung von Fehlern und deren Ursachen ergriffen werden. (Kap. 8.2.2)
- Die Wirksamkeit der ergriffenen Korrektur- bzw. Vorbeugungsmaßnahmen muss bewertet werden. (Kap 8.5.2 und 8.5.3).
Übergangsregelungen
- Bis zum 15. November 2009 dürfen Zertifikate noch auf Basis der ISO 9001:2000 ausgestellt werden – danach sind Erstzertifizierungen nur noch auf Basis der neuen Norm möglich.
- Ihre Gültigkeit verlieren alle ISO 9001:2000-Zertifikate spätestens am 14. November 2010. Die Umstellung erfolgt bei jedem regulär stattfindenden Erst-, Wiederholungs- oder Überwachungsaudits.
Eine detaillierte Beschreibung der Änderungen finden Sie im geschlossenen Mitgliederbereich.
Überarbeitete ISO 9001 : 2008 (
Größe: 51 KB)

