KGSt empfiehlt den Kommunen das CAF-Modell
vom: 26.06.2009
Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) hat soeben ihren Bericht 2/2009 "Qualitätsmanagement – Eine Orientierung für die kommunale Praxis" herausgegeben. Darin empfiehlt sie ihren Mitgliedern, Qualitätsmanagement flächendeckend einzuführen und dazu das CAF-Modell zu nutzen.
Die KGSt hat bereits in den 90er Jahren in zwei Berichten Qualitätsmanagement (QM) beschrieben und empfohlen, die Methode der Selbstbewertung anzuwenden. Im neuen Bericht wird dargestellt, weshalb mit der Einführung von Qualitätsmanagement lediglich in Teilbereichen einer Kommune wichtige Potenziale dieses Instruments ungenutzt bleiben. Auch wenn die Unterschiede in den Konzepten und Inhalten der drei großen Qualitätsmanagement-Ansätze (ISO 9000 ff., EFQM und CAF) nicht mehr grundlegend seien, empfiehlt die KGSt den Kommunen ausdrücklich die Anwendung des CAF-Modells:
"Nur das CAF-Modell - als Modell für den gesamten europäischen öffentlichen Dienst - unterliegt keiner kommerziellen Bindung. Die Unterlagen sind frei erhältlich, es gibt keine festgeschriebenen Preise für Beratung und Seminare, das Bundesverwaltungsamt - als Deutsches CAF Zentrum - stellt den Anwendern ein Netzwerk zum Erfahrungsaustausch zur Verfügung. Für die KGSt ist dieser Vorteil das ausschlaggebende Argument, den Kommunen die Anwendung des CAF-Modells als Ansatz eines übergreifenden Qualitätsmanagements zu empfehlen"
(KGSt-Bericht, Seite 3).
Eine Zusammenfassung der Berichtsinhalte, das Inhaltsverzeichnis und Bezugsangaben finden Sie unter: www.kgst.de.

